Mit MiCA (EU-Verordnung 2023/1114, MiCAR) entsteht keine komplett neue, eigenständige „Beratungshaftung“ als neues zivilrechtliches Haftungsregime. MiCA ist primär Aufsichtsrecht.
Aber: MiCA setzt klare Verhaltens- und Organisationspflichten für Kryptowerte-Dienstleister (CASPs), die z. B. Beratung zu Kryptowerten oder Portfolioverwaltung anbieten. Verstöße sind zunächst Aufsichts-/Sanktions-Themen – werden in der Praxis aber häufig zur Haftungsgrundlage nach nationalem Zivilrecht, weil genau dort angesetzt wird: Dokumentation, Interessenkonflikte, Eignung, Transparenz.
Merksatz: „Seriös auftreten“ reicht nicht. Entscheidend ist, ob Risiko, Offenlegung und Prozesse sauber sind – und ob das nachweisbar ist.